1. Auffahrrampen
1.1 Die wichtigsten Parameter zur Auswahl von Verladeschienen und Rampen
Mobile Verladeschienen und Auffahrrampen erleichtern das Verladen ungemein. Um Fehlkäufe oder Unfälle zu vermeiden, müssen vor der Anschaffung vier elementare Kernfaktoren präzise ermittelt werden:
- Gewicht des Fahrzeugs (inkl. aller praxisrelevanten Zuladungen)
- Exakte Auffahrhöhe
- Erforderliche Länge der Rampe
- Maximal zulässige Steigung der Rampe
1.2 Bestimmung der Tragkraft (Tk)
Die korrekte Tragkraft berechnet sich keinesfalls nur nach dem reinen Leergewicht eines Fahrzeugs. Nutzen Sie folgende verbindliche Formel:
Formel zur Tragkraftbestimmung:
Tragkraft = Gesamtgewicht des Fahrzeugs (Datenblatt) + zusätzliche Anbaugeräte + Treibstoff (1L = 1KG) + Ladung + Fahrer
Wichtige Richtwerte zur Lastverteilung und Achsabständen:
Die angegebene Tragkraft je Stück unserer einzelnen Auffahrrampen gilt für Zweiachsfahrzeuge und einer Lastverteilung von 50% / 50% links/rechts und vorne/hinten (mit Luftbereifung oder Gummiketten). Werden nun zwei Rampen befahren, verdoppelt sich die Tragkraft. Darüber hinaus gelten unsere Tragkraftangaben für einen Mindestachsabstand von 80cm. Davon ausgenommen sind alle unsere Rollstuhlrampen. Zudem haben wir einige Auffahrrampen im Sortiment, bei denen die Tragkraft bei einem Mindestachsabstand von 150 cm zunimmt. Diese ist, wenn für den Artikel zutreffend, in den jeweiligen Produktbeschreibungen hinterlegt. Folglich ist die tatsächliche Tragkraft von dem Achsabstand und der Achslastverteilung des Fahrzeugs abhängig. Diese kann je nach Position des Motors bzw. der Bauweise des Fahrzeugs abweichen!
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Einachsfahrzeuge: Bei Fahrzeugen mit nur einer Achse gelten in der Regel ca. 50 % der angegebenen Tragkraft.
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Minderungs-Faktoren: Die angegebene Tragkraft nimmt ab, wenn das Gewicht nicht gleichmäßig 50% / 50% links/rechts und vorne/hinten verteilt ist, die Auffahrgeschwindigkeit ca. 5 km/h überschreitet oder starke Vibrationen bei abruptem Anfahren oder Abbremsen auftreten.
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Sicherheitspuffer: Wir empfehlen einen Sicherheitspuffer von min. 10% (Gewicht des Fahrzeugs bzw. Tragkraft x 1,1 = tatsächlich zu wählende Tragkraft).
1.3 Bestimmung der Auffahrhöhe (Ah)
Die zu überwindende Auffahrhöhe bemisst sich bei Transportfahrzeugen oder Anhängern anhand der Höhe der Ladekante, welche vom Boden aus befahren werden soll. Folglich entspricht diese der Höhendifferenz zwischen Boden (Auflagefläche) und Kante. Diese kann etwas abweichen, wenn der Untergrund nicht komplett eben ist.
Die Auffahrrampen sind für einen bestimmten Höhenbereich der Auffahrwinkel und Auflager ausgelegt (minimale Auffahrhöhe und Steigungswinkel bis maximale Auffahrhöhe und Steigungswinkel). Diese Daten finden Sie in den jeweiligen Produkteigenschaften.
1.4 Bestimmung der Rampenlänge (RL) bzw. Auffahrlänge (AL)
Auffahrrampen haben je nach Ausführung ein Auflager, welches eine einfache und sichere Positionierung gewährleistet. Daher ist die zu nutzende Auffahrlänge (Al) meist kürzer als die gesamte Rampenlänge und das entscheidende Maß, um die Steigung zu berechnen.
Einfache Faustformel: Auffahrlänge = Höhendifferenz * 3.5
Achtung Einschränkung: Bei Fahrzeugen mit geringer Bodenfreiheit wie Gabelstapler, Rasentraktor (mit Mähwerk) oder Hubwagen kann diese Formel nicht angewandt werden. Hier ist die Rampenlänge an den nötigen Freiraum (Höhe des Unterbodens in Relation zum Achsabstand) anzupassen. Es ist außerdem der laut Datenblatt maximal zulässige Steigungswinkel der Maschinen zu beachten. Dieser ist bei Baggern mit Arm oft größer als bei herkömmlichen Fahrzeugen, wenn diese sich damit abstützen können.
Sollten Sie die Auffahrrampen transportieren oder verstauen wollen, ist die maximale Länge in vielen Fällen begrenzt. Einige unserer Rampen bieten wir daher in klappbarer oder teleskopierbarer Ausführung an.
1.5 Bestimmung der Auffahrbreite (Ab)
Die Auffahrbreite gibt an, wie breit der Reifen oder auch die Kette des Fahrzeugs maximal sein dürfen, um innerhalb der Spurbreite der Auffahrrampe zu bleiben. Da manche Schienen mit einem extra Rand versehen sind, bieten diese eine zusätzliche Sicherheit und Führung, welche Ihnen das Verladen erleichtert und sichert.
1.6 Bestimmung des Steigungswinkels (Sw)
In den meisten Fällen empfehlen wir bei Standardauffahrrampen eine maximale Steigung von 30%. Sie können die Auffahrlänge mit folgender Formel berechnen:
Auffahrhöhe (cm) geteilt durch den maximalen Steigungswinkel x 100 = Länge der Auffahrrampe.
Beispiel: Wenn ein Fahrzeug auf einen Anhänger mit einer Auffahrhöhe von 51 cm und einer Steigung von 30% geladen werden muss, dann berechnen Sie die Länge der Auffahrrampe wie folgt: 51 ÷ 30 x 100 = 170 cm.
Sicherheitshinweis für hecklastige Maschinen: Fahren Sie mit einem Fahrzeug, bei dem das meiste Gewicht auf der Hinterachse ruht, immer rückwärts die Auffahrt hoch. Das verhindert, dass das Fahrzeug nach hinten kippt.
Achtung: Die benötigte Rampenlänge zur Überbrückung einer bestimmten Auffahrhöhe ist größer als die Auffahrlänge, da die Rampe eine Auflagefläche hat. Es ist weiterhin zu beachten, dass die meisten Rampen auch einen min. Steigungswinkel bzw. eine min. Auffahrhöhe haben. Diese Daten sind in der jeweiligen Produktbeschreibung hinterlegt.
1.7 Rutschhemmung
Im privaten Bereich muss die Nutzungssicherheit nur im Außenbereich, Terrassen, Pools, Sauna oder andere Sanitäranlagen gewährleistet werden. In öffentlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben müssen die Bodenbelege bereits rutschhemmend sein, insbesondere, wenn in öliger, fettiger Umgebung oder bei Regen, Matsch und Schnee erhöhte Rutschgefahr besteht. Deshalb sind entsprechende Maßnahmen zur Rutschhemmung gemäß DIN 51130 zu treffen.
Die Rutschhemmung wird in sogenannte R-Stufen (R9 bis R13) kategorisiert und bestimmt in einem Testverfahren jeweils den Neigungswinkel, ab welchem eine Person auf einer geneigten Oberfläche anfängt zu rutschen. Dies dient zur Orientierung beim Begehen, gilt jedoch nicht uneingeschränkt für gummibereifte oder gummikettengestützte Fahrzeuge.
Gesetzliche Vorgaben nach DGUV 108-006: Die Neigung von Überfahrbrücken oder Ladeblechen soll im Normalfall in Betriebsstellung 12,5 % (ca. 7°) nicht überschreiten. Sofern ein sicheres Begehen gewährleistet ist, kann die Neigung jedoch auch für Überfahrbrücken bis zu 30 % (ca. 16,5°) betragen.
1.8 Sicherung und Positionierung
Die Auffahrrampen müssen vor dem Befahren mit Fahrzeugen gegen ein mögliches Wegrutschen gesichert werden. Je nach Auffahrrampe, Gewichtsklasse und Hängerausführung kommen unterschiedliche Systeme zur Sicherung zum Einsatz, um eine feste Verbindung herzustellen. Wir empfehlen immer eine zusätzliche Absicherung durch das Anbringen eines Spanngurtes.
1. Sicherungs-Bolzen
Werden durch die Bohrung im Auflager und den Fahrzeugboden gesteckt. Optimal für leichtere Fahrzeuge wie kleinere Rasentraktoren.
2. Sicherungslaschen & Profile
Laschen werden in die Nut gefädelt und eingehängt (bis ca. 3t geeignet). Einhängehaken oder Wulstprofile greifen direkt stabil in passende Nuten am Anhänger.
3. Spanngurte & Ketten
Die mechanischen Techniken reichen oft alleine nicht aus. Für absolute Fixierung beim Hoch- und Runterfahren wird die Schiene fest mit dem Fahrzeug verzurrt.
1.9 Profitipps Auffahrrampen und Verladeschienen:
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Nur geeignete, zum Gewicht und Auffahrhöhe passende Rampen verwenden.
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Rampe mittig, langsam und ruckfrei im kleinsten Gang befahren (nicht schalten!).
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Rampen vor dem Einsatz zwingend immer gegen Abrutschen sichern.
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Maximale Steigung von 30 % (16,5 °) darf nicht überschritten werden (DGUV 108-006).
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Niemals beschädigte Verladeschienen verwenden oder die Maximallast überschreiten.
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Kettenbagger beim Kippen über den Schwerpunkt zwingend mit der Schaufel abstützen.
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Beim Befahren darf sich absolut niemand unter, neben oder hinter der Rampe aufhalten.
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Hecklastige Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen immer rückwärts auffahren.